Im Erbrecht gut beraten –
mit über 30 Jahren Erfahrung
In sensiblen Momenten zählt mehr als nur rechtliche Klarheit – es geht auch um das sichere Gefühl, gut vertreten zu sein.
Mit Erfahrung, Fingerspitzengefühl und der Entschlossenheit, Ihre Interessen wirksam durchzusetzen.
Vom ersten Gespräch bis zur individuell passenden Lösung stehe ich verlässlich an Ihrer Seite.
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Volker Stähle, Ihr Fachanwalt für Erbrecht
und zuverlässiger Ansprechpartner
in allen erbrechtlichen Fragen.

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Erbrechtliche Schwerpunkte
Testamente
& Erbverträge
Ob Einzeltestament, Berliner Testament oder komplexe erbrechtliche Regelung: Ich entwickle mit Ihnen eine individuelle Gestaltung, die Ihre persönlichen Vorstellungen präzise abbildet – rechtlich klar und später unangreifbar.
Adoptionen
(Erwachsene)
In besonderen familiären Konstellationen ist die Adoption volljähriger Personen ein geeignetes Mittel zur erbrechtlichen Absicherung. Ich begleite Sie verlässlich durch alle rechtlichen Schritte dieses sensiblen Vorgangs.
Vorweggenommene Erbfolge
Durchdachte Übertragungen zu Lebzeiten können Streit vermeiden und steuerliche Vorteile sichern. Ich unterstütze Sie dabei, Vermögenswerte wie Immobilien, Unternehmensanteile oder Schenkungen rechtlich optimal zu regeln.
Erbauseinandersetzungen & Pflichtteilsansprüche
Wenn es zu Konflikten unter Miterben kommt oder Pflichtteilsrechte geltend gemacht werden müssen, stehe ich Ihnen entschlossen zur Seite – mit einer klaren Strategie, langjähriger Prozesserfahrung und Verhandlungsgeschick, auch vor Gericht.
Danke für Ihr Vertrauen!
Viele Mandanten haben ihre persönlichen Erfahrungen mit meiner Beratung im Erbrecht geteilt. Ihre Worte sind für mich nicht nur Bestätigung, sondern auch ein Ansporn, jeder neuen Anfrage mit der gleichen Sorgfalt und Aufmerksamkeit zu begegnen.
Was Mandanten an meiner Beratung schätzen
Wenn Sie Fragen haben oder ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt
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Mail / Telefon
ra@staehle-erbrecht.de
+49 7121 6228000
Stähle Erbrecht
Gartenstraße 35
72764 Reutlingen
Über mich
Beruflicher Hintergrund
Studium in Heidelberg & Tübingen, Zulassung 1994
Tätig im Erbrecht seit über 30 Jahren
Fachliche Qualifikation
Fachanwalt für Erbrecht (seit 2006)
Mitglied im Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer für angehende Fachanwälte für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Lehrtätigkeit im Erbrecht
Ausbildung von Rechtsreferendaren am Landgericht Tübingen („Anwaltspraxis im Erbrecht“)
Regionalbeauftragter in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
Wissenswertes zum Erbrecht
Erbrecht betrifft jeden – oft früher als gedacht. Ob bei der Nachlassplanung oder im Erbfall: Wer die Grundzüge kennt, kann Fehler vermeiden und Streit verhindern. Einige wichtige Fragen begegnen uns in der Praxis besonders häufig:
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In Deutschland regelt das Gesetz die Erbfolge – beginnend mit Ehepartner und Kindern. Gibt es kein Testament, greift diese sogenannte gesetzliche Erbfolge. Das kann jedoch zu Verteilungen führen, die nicht dem Willen des Erblassers entsprechen. Daher lohnt es sich, frühzeitig zu regeln, wer was bekommen soll – am besten rechtssicher mit anwaltlicher Unterstützung.
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Auch wer im Testament übergangen wird, hat unter Umständen Anspruch auf einen Pflichtteil – meist die Kinder oder der Ehepartner. Dieser Anspruch besteht in Geld, nicht in Sachwerten. Ob und wie sich Pflichtteilsansprüche vermeiden oder begrenzen lassen, sollte individuell geprüft werden – idealerweise mit juristischer Beratung.
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Schenkungen zu Lebzeiten helfen, steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen und Konflikte zu vermeiden. Doch auch hier lauern rechtliche Fallstricke – etwa beim Pflichtteilsergänzungsanspruch. Ein erfahrener Anwalt kann helfen, Gestaltungsspielräume sinnvoll zu nutzen.
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Ein Testament kann z. B. ungültig sein, wenn es formale Fehler aufweist – etwa keine Unterschrift trägt oder missverständlich formuliert ist. Auch nachträgliche Änderungen bergen Risiken. Ein rechtlich geprüftes Testament schützt davor, dass Ihr letzter Wille unwirksam bleibt.

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