top of page
besprechungszmenje-2-2.jpg

 

Ich setze mich für Sie ein!

​

Gerne vertrete ich Sie in allen Erbrechtsbereichen, insbesondere in allen Fragen der Nachfolgegestaltung, d.h. Gestaltung von lebzeitigen Übertragungen („vorweggenommene Erbfolge“) und Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag) sowie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen aller Art, bundesweit.

​

​

Warum benötigt man einen Anwalt?

​

Die Beratung durch einen Fachmann ist in der erbrechtlichen Gestaltung unabdingbar. Die Gefahr von fehlgeschlagenen Verfügungen von Laien ist groß. Auch bei erbrechtlich streitigen Auseinandersetzungen sollte rechtzeitig der Fachmann hinzugezogen werden, um folgenschwere Fehler zu vermeiden.

​

​

Qualifikationen

​

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat mir im Jahre 2006 gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen. Entgegen der Bezeichnung „Spezialist“ und ähnlichen ist diese Bezeichnung berufsrechtlich geschützt. Nur bei nachgewiesener Qualifikation in praktischer und theoretischer Hinsicht erfolgt auf Antrag hin die Verleihung durch die zuständige Kammer. Daneben bin ich auch „Fachanwalt für Familienrecht“. Beide Fachanwaltsgebiete ergänzen sich ideal. Laufende (Pflicht-) Fortbildungen gewährleisten die Kenntnis der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung.

Mein beruflicher Werdegang

besprechungszene.jpeg

Anfang 1994:    Zulassung zur Anwaltschaft

​

Seit 1994:    Tätig als Anwalt für Erbrecht und Familienrecht     

 

2006:    Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht"

​

Bis 2007:    Rechtsanwalt im Amtsgerichtsbezirk Nürtingen

​

Seit 2007:    Rechtsanwalt in Reutlingen

 

2007:    Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht"

​

​

bottom of page